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Ist die Ware angenommen, überprüft die Buchhaltung die Rechnung, sobald diese vorliegt. Die Rechnung sollte sowohl mit der Bestellung als auch mit dem Lieferschein übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, ist es Aufgabe der Buchhaltung, diese Diskrepanzen zu beseitigen. Hierfür nimmt die Buchhaltung sowohl mit dem Lieferanten als auch mit dem Einkauf Kontakt auf. Ist alles geklärt, wird die Rechnung genehmigt und gebucht. Es wird eine Zahlungsermächtigung erstellt und der Rechnungsbetrag kann über die Bank beglichen werden. | Ist die Ware angenommen, überprüft die Buchhaltung die Rechnung, sobald diese vorliegt. Die Rechnung sollte sowohl mit der Bestellung als auch mit dem Lieferschein übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, ist es Aufgabe der Buchhaltung, diese Diskrepanzen zu beseitigen. Hierfür nimmt die Buchhaltung sowohl mit dem Lieferanten als auch mit dem Einkauf Kontakt auf. Ist alles geklärt, wird die Rechnung genehmigt und gebucht. Es wird eine Zahlungsermächtigung erstellt und der Rechnungsbetrag kann über die Bank beglichen werden. | ||
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2024, 10:36 Uhr
Ist die Ware angenommen, überprüft die Buchhaltung die Rechnung, sobald diese vorliegt. Die Rechnung sollte sowohl mit der Bestellung als auch mit dem Lieferschein übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, ist es Aufgabe der Buchhaltung, diese Diskrepanzen zu beseitigen. Hierfür nimmt die Buchhaltung sowohl mit dem Lieferanten als auch mit dem Einkauf Kontakt auf. Ist alles geklärt, wird die Rechnung genehmigt und gebucht. Es wird eine Zahlungsermächtigung erstellt und der Rechnungsbetrag kann über die Bank beglichen werden.
Checkliste:
- Stimmen Bestellung und Daten auf dem Lieferschein überein?
- Stimmen alle Bankdaten?
- Sind alle Zahlschritte überprüft und genehmigt worden?
- Ist klar, wo und wie die Rechnung abgelegt werden muss?
Mit der Bezahlung der Rechnung ist der Beschaffungsprozess abgeschlossen.