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von Safiullah Taher

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Aktuelle Version vom 6. August 2024, 19:48 Uhr

Aufbewahrungsfristen

Unterlagen Frist
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen 10 Jahre
Bewerbungsunterlagen 6 Monate lt. Mitteilung AGA
BG-Unfallanzeigen keine Aufbew.-Pflicht lt. BG, trotzdem

5 Jahre aufheben, z .B. für Nachfragen

Fahrtberichte 6 Jahre
Freistellungsbescheide 10 Jahre
Gehaltskonten 6 Jahre
Gehaltslisten 10 Jahre
Geschenkbelege 10 Jahre
Gutschriften 10 Jahre
Kassenbücher/-blätter/-berichte/-zettel 10 Jahre
Kontoauszüge 10 Jahre
Leistungsnachweise von Klienten 10 Jahre
Lohnbelege und Lohnkonten 6 Jahre
Lohnlisten 10 Jahre
Mietunterlagen 6 Jahre
Personalunterlagen (alle) 10 Jahre
Prozessunterlagen nach Abschluss des Verfahrens 6 Jahre
Satzungen (Verein)
Spendenbescheinigungen 10 Jahre
Rechnungen (Eingang/Ausgang) 10 Jahre
Rg-Ausgangsbuch, wenn alle Eingänge dokumentiert sind 10 Jahre
Schriftwechsel allgemein 6 Jahre
Spendenbescheinigungen 10 Jahre
Steuerunterlagen/-erklärungen 10 Jahre
Stundenzettel der Mitarbeiter 10 Jahre
Quittungen 10 Jahre
Urlaubsanträge 10 Jahre
Vereinsregister
Versicherungspolicen 6 Jahre
Versicherungsrechnungen 10 Jahre