Hinweise zur Meldung bei Arbeitsunfähigkeit (AU)
Im Krankheitsfall sind von euch einige Dinge zu berücksichtigen, damit die Abläufe bei insel e.V. reibungslos weiterlaufen:
- Meldet euch bitte unverzüglich in eurem Team entsprechend eurer individuellen Teamabsprachen sowie in der Geschäftsstelle ab (Kontakt Geschäftsstelle: info@insel-ev.de oder Nachricht unter der Kurzwahl -100)
- Gebt dabei an, über welchen Zeitraum ihr euch krankmeldet und ob ihr einen Arzt/Ärztin aufsucht. Diese Information ist für die Personalverwaltung wichtig. Arbeitet ihr im Unterstützenden Dienst gebt bitte auch an, ob ihr eure Termine geregelt habt.
- Wenn ihr nach Ablauf des genannten Zeitraums weiter krank seid, ist eine erneute Information des Teams und der Geschäftsstelle unter Angabe des Krankmeldezeitraums sowie einer eventuellen Arztkonsultation erforderlich.
- Spätestens ab dem 4. Tag der Erkrankung (alle Kalendertage zählen mit!) müsst ihr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Seid ihr gesetzlich krankenversichert, ruft die Geschäftsstelle die Krankschreibung auf elektronischem Weg ab. Seid ihr privat versichert, lasst euch bitte eine Bescheinigung aushändigen, die ihr an die Geschäftsstelle sendet.
- Im ersten Beschäftigungsmonat müsst ihr ab dem 1. Tag der Erkrankung einen Arzt/Ärztin konsultieren, da ihr noch keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung habt. Tipp: Für den Ausfallzeitraum könnt ihr bei eurer Krankenkasse Krankengeld beantragen, um den finanziellen Verlust abzufangen. Dafür benötigt es ebenfalls die ärztliche Krankmeldung.
Stand April 2025
Kontakt:
Name: Nadine Bartels
Tel.: 040 3803836-105
E-Mail: personal@insel-ev.de
Funktion: Personalmanagement